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Was Kinder kosten
- Was der Staat beisteuert
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Buchtipps
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Was
ein Kind kostet
Der Betrag, den Eltern für ein Kind bis zu seinem 18. Geburtstag ausgeben, beläuft sich auf 365 983 Euro. Das haben jedenfalls deutsche Familienforscher so errechnet. Eine detailliertere Aufstellung hat einmal die "Wirtschaftswoche" von einem Ökonomen ermitteln lassen. Da lagen die Gesamtausgaben für einen Haushalt mit 2500 bis 3000 Euro Nettomonatseinkommen bei 281 000 Euro für ein Kind und 399 000 Euro für zwei Kinder. Was der Staat beisteuert Kindergeld, Steuerfreibeträge, Zuschüsse zur Miete oder Förderung bei Anschaffung eines Eigenheims. Der Staat hat 2001 mehr als 162 Milliarden Euro an Familien- und Kinderleistungen ausgezahlt. Hier die wichtigsten: Kindergeld Für die ersten drei Kinder gibt es je 154 Euro im Monat, ab dem Vierten 179 Euro pro Kind und Monat. Zuständig für die Anträge ist in Hamburg die Familienkasse beim Arbeitsamt. Das Kindergeld wird nach dem 18. Geburtstag des Kindes (maximal bis 27) hinaus gezahlt, wenn es sich in der Ausbildung befindet und nicht mehr als 7188 Euro im Jahr (gilt derzeit; 2003/04: 7428 Euro) verdient. Wer die 154 Euro in einem Aktienfonds anlegt, kann bis zum 18. Lebensjahr einen Betrag von 100 000 Euro ansparen. Wer einen risikoärmeren Renten- oder Mischfonds wählt, kommt noch auf einen hohen fünfstelligen Betrag - genug für die Ausbildung des Kindes oder die zusätzliche Altersvorsorge des Elternteils, der seinen Beruf aufgibt. Kinderfreibetrag Er kommt nur bei Spitzenverdienern zum Tragen: Mit der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob der Kinderfreibetrag mehr abwirft als das Kindergeld, das in dem Steuerjahr in zwölf Monaten überwiesen wurde. Ist das der Fall, erstattet der Fiskus die Differenz, die mehrere Tausend Euro betragen kann. Erziehungsgeld Das Erziehungsgeld erhält, wer sein Kind überwiegend selbst betreut und dabei nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeitet. Es wird zwei Jahre lang gezahlt (fürs zweite Jahr muss ein neuer Antrag gestellt werden) und beträgt maximal 307 Euro für jedes Kind (für Geburten seit 1.1.2002). Alternativ kann man sich für nur ein Jahr Auszahlung entscheiden bei maximal 460 Euro im Monat. Eine Zahlung von Erziehungsgeld ist jedoch an Einkommensgrenzen gebunden: In den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes liegt die Grenze für Ehepaare bei 51 130 Euro und für Alleinerziehende bei 38 350 Euro. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich, wenn schon andere Kinder in der Familie vorhanden sind. Wer über diesen Grenzbeträgen liegt, erhält kein Geld vom Staat. Ab dem sechsten Lebensmonat sinken die Einkommensgrenzen nochmals - für Ehepaare auf 16 470 Euro, für Alleinerziehende auf 13 498 Euro. Wer über diesen Grenzen liegt, verliert den Anspruch zwar nicht vollständig. Das monatliche Erziehungsgeld reduziert sich aber im Schnitt um 4,2 Prozent des jährlich zu viel Verdienten. Antragsvordrucke für Erziehungsgeld gibt es bei Krankenkassen, im Krankenhaus, bei Familienberatungsstellen oder im Einwohneramt des zuständigen Bezirks- oder Ortsamtes, das die ausgefüllten Anträge auch bearbeitet. Achtung: Den Antrag nicht verbummeln. Erziehungsgeld wird nur sechs Monate rückwirkend gezahlt. Wohngeld Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zur Miete oder zu den Aufwendungen für selbst genutzten Wohnraum wie eine Eigentumswohnung oder ein Haus (dann: Lastenzuschuss). Ein Zuschuss hängt aber von der Einkommenshöhe, der Größe der Familie sowie der Höhe der Miete ab und kann in den Bezirks- und Ortsämtern beantragt werden. Eigenheimzulage Bislang betrug die Kinderzulage 767 Euro pro Jahr und Kind für den achtjährigen Förderzeitraum. Künftig sind Kinder der Schlüssel, um überhaupt erst in den Genuss der Eigenheimzulage zu kommen: Denn nach den aktuellen Änderungsplänen der rot-grünen Bundesregierung soll die Zulage nur noch an Menschen mit Kindern gezahlt werden. Kinderlose Familien gehen leer aus - vorausgesetzt, die Änderung kommt durch den CDU/CSU-dominierten Bundesrat. Dann würde die Grundförderung jedes der acht Förderjahre - einheitlich für Alt- und Neubauten - 1000 Euro betragen, der Zuschlag je Kind 800 Euro. Werden bis zu vier Jahre nach dem Bau eines Hauses oder dem Kauf einer Eigentumswohnung doch Kinder geboren, wird die Förderung rückwirkend gezahlt. Sparerfreibetrag für Kind nutzen Ein guter Trick, um die Besteuerung von Zinseinkünften zu senken - soweit der eigene Sparerfreibetrag von 1550 Euro pro Person schon voll ausgeschöpft - ist: Vermögen auf das oder die Kinder übertragen. Bis zu 205 000 Euro können alle zehn Jahre steuerfrei an jedes Kind verschenkt werden - wenn es sein muss, sogar pro Elternteil. Jedes Kind kann Zinsen bis zu 8789 Euro (Grundfreibetrag, Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale) steuerfrei erzielen. Von 2003 an sind es sogar mehr als 9000 Euro wegen des erhöhten Grundfreibetrags. Sobald das Kind jedoch eigenes Geld verdient, zum Beispiel in der Lehre oder durch einen Nebenjob während des Studiums, heißt es aufgepasst: Durch ein Überschreiten der Höchstbeträge kann sonst die Fortzahlung des Kindergeldes nach dem 18. Lebensjahr gefährdet sein. Es fällt dann für das gesamte Steuerjahr weg. Betreuungskosten absetzen Bei Kindern bis 14 Jahren können die Eltern Ausgaben für die Betreuung steuerlich geltend machen, sofern beide berufstätig sind. Das kann das Gehalt für ein Au-pair-Mädchen, den Babysitter sowie die Ausgaben für Kindergarten oder Tagesmutter (wenn die Betreuung nicht in der Wohnung des Kindes, sondern der Tagesmutter stattfindet) sein. Bis zu 1500 Euro können von der Steuer abgesetzt werden - aber nur, wenn die Gesamtkosten mehr als 1548 Euro betragen. Ratgeber Der Ratgeber "Wir werden eine Familie" von der Verbraucher-Zentrale Hamburg beschreibt neben Tipps zu Schwangerschaft und Geburt auch ausführlich den Weg durch den Antragsdschungel für staatliche Zuschüsse wie Erziehungsgeld. Er kostet für Abholer 9,80 Euro (Kirchenallee 22), bei Bestellung/Versand 11,80 Euro (Tel.: 248 32-0, Fax: -290). Der Ratgeber "Kind und Kosten" (7,80/9,80 Euro) der Verbraucher-Zentrale zeigt, welche Versicherungen für junge Familien und Kinder sinnvoll oder überflüssig sind und enthält Spartipps für den Alltag. Steuertipps für Familien und Alleinerziehende mit Kindern gibt "Der Grosse Konz 2003" (8,90 Euro, Buchhandel). Von Rainer Horn
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